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Knöllchen verteilen oder nicht?
Bürgermeister Stefan Danninger berichtet bei der UWG Bürgstadt über die Erfahrungen Kleinheubachs mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung.
Bürgstadt. Befürworter und Gegner einer Verkehrsüberwachung in Bürgstadt fanden sich am vergangenen Dienstag zum Diskussionsabend der UWG im Gasthaus „Zum Schwanen“ ein. Eine Einigung gab es nach Austausch der Argumente nicht.
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„Als ich Stefan Danninger zum heutigen Termin eingeladen habe, konnte ich noch nicht ahnen, wie aktuell das Thema heute ist“ begann der Vorsitzende der UWG Holger Reinfurt seine Begrüßung. Hintergrund ist der im Gemeinderat Kleinheubachs, dem Danninger vorsteht, beschlossene Austritt aus der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg. Der Austritt wird von der Mehrheit des Zweckverbandes abgelehnt und wird derzeit unter den Beteiligten heftig diskutiert. Der Andere Grund für die Aktualität ist die Situation in Bürgstadt, auf die reinfurt in einem kurzen Rückblick einging. Bereits zweimal wurde im Gemeinderat ein Antrag auf Einführung einer Verkehrsüberwachung abgelehnt. Im Oktober 2008 und im Februar 2009. Begründet wurde dies jeweils mit der Rücksicht auf die laufenden Baumaßnahmen. Der erste Antrag war von der Verwaltung auf die Tagesordnung gestellt worden, der zweite wurde von der SPD gestellt. Geeinigt hat man sich im Rat darauf, dass der letzte Antrag der SPD im Hinblick auf die sofortige Einführung im Februar 2009 abgelehnt wurde, insofern also „ruht“.
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Letztmalig befasste sich der Gemeinderat mit dem Thema, als ein Antrag der UWG-Fraktion auf Suche nach Alternativen zum Beitritt in den Zweckverband KVÜ am 23.03.2010 einstimmig angenommen wurde. Konkret soll die Zusammenarbeit mit der Stadt Miltenberg geprüft werden. Danach übergab der das Wort an Bürgermeister Danninger. Dieser begann seine Ausführungen mit der Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen für die kommunale Verkehrsüberwachung und versäumte nicht festzuhalten, dass mit der Übertragung der Verkehrsüberwachung wieder einmal Aufgaben und Kosten des Freistaates Bayern an die Gemeinden abgeschoben wurden. Das Konnexitätsprinzip wird umgangen, in dem man die Einführung auf freiwillige Basis stellt. In der Praxis bedeutet das, dass die Kommune selbst überwacht oder eine keine Überwachung stattfindet. Die Personaldecke der Polizeidienststellen ist so dünn, dass diese Aufgabe nur sehr selten oder eben nach Anzeigen ausgeführt wird.
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Als die Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach im Februar 2007 und die Gemeinde Kleinheubach im Mai 2007 der KVÜ beigetreten sind, war im Vorfeld von einem problemlosen Wiederaustritt die Rede. Vor diesem Hintergrund stimmte der Gemeindrat dem Beitritt zu, mit dem Ziel Parkverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen in kritischen Bereichen wie Kindergarten, Schulen etc. zu ahnden. Nach zweieinhalb Jahren ist die Wirkung der KVÜ umstritten. Die Anzahl der geahndeten Verstöße ist nicht rückläufig. Eine „Erziehung zur Besserung“ der Verkehrsteilnehmer hat also nicht stattgefunden. Die Bewertung dieser Tatsache fällt naturgemäß unterschiedlich aus. Während die Befürworter hier also weiteren Bedarf sehen gehen die Gegner von einer generellen Unwirksamkeit aus. Das Defizit, welches bei der Gemeinde Kleinheubach im Jahre 2009 aufgelaufen ist beläuft sich auf € 14.500 Euro.
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Durch den geplanten Umbau der KVÜ hin zu eigenem Personal und technischer Ausstattung befürchtet Danninger weitere Kosten. Der fristgerechte Austritt Kleinheubachs vom 12.01.2010 wurde von der Versammlung der KVÜ am 09.03.2010 abgelehnt. Am 23.03.2010 kündigte der Markt Kleinheubach nun „aus wichtigem Grund“ und erwartet die Entscheidung der Rechtsaufsicht. Danninger ist Überzeugt davon, dass die Rechtsaufsicht dem Austritt Kleinheubachs zustimmen wird. Als Aussicht für die Zukunft der Verkehrsüberwachung Kleinheubachs nach Ausscheiden nannte er drei Möglichkeiten: 1. Zweckvereinbarung mit einem Zweckverband wie der KVÜ AB oder auch der KVÜ MIL. 2. Durchführung in Eigenregie und Vergabe an einen Dienstleister, wie es Großheubach macht oder 3. "Rückübertragung" der Aufgabe an die Polizei.
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Die Diskussion, die sich an den Vortrag anschloss hatte die Situation in Bürgstadt zum Inhalt. Die Gegner der Verkehrsüberwachung befürchten eine unnötige Gängelung der Bürger bei geringsten Verstößen negative Auswirkung auf die eh schon gebeutelten Geschäfte im Altort. Statt Knöllchen solle die Gemeinde Briefe an die chronischen Dauer- und Falschparker verschicken, die vom Bürgermeister unterzeichnet sind. „Das bringt mehr als gutes Zureden!“ Befand Josef Neuberger junior als Vertreter des örtlichen Gewerbevereins. Franz Umscheid befand ebenfalls, dass Dauerparker von der Verwaltung angegangen werden sollten. „Dann kann sich die Sache von selbst lösen“. Stefan Danninger entgegnete hierzu, dass dies nicht praktikabel sei. „Die Verwaltung und speziell der Bürgermeister bekommt mit jedem Brief der seine Unterschrift trägt unnötige Arbeit in Form von Telefonaten, Briefen und Emails ins Haus, die ihn viel Zeit kostet.“
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Erwin Banschbach machte die Unwissenheit vieler Verkehrsteilnehmer für die Zustände verantwortlich und forderte erneute Aufklärung im Amtsblatt. Dem hielt Dr. Maaß als Befürworter der Einführung einer Verkehrsüberwachung entgegen, dass jeder Verkehrsteilnehmer die aufgestellten Schilder lesen können muss. „Angestellte, die im Ort auf Kurzzeitparkplätzen ganztags stehen sind ein Problem, dem mit gutem Zureden nicht beizukommen ist.“ Hier werde bewusst falsch geparkt. Ebenso kritisch sieht er Parker vorm Gasthaus Stern, die ein Einscheren des Busses von Miltenberg in den Streckfuß fast unmöglich manchen. Hier könne nur eine Ahndung von Verstößen Besserung bringen. Einige konkrete Vorschläge machte Stefan Bachmann, der den letzten Parkplatz vor der Sparkasse als falsch angeordnet ansieht, da er ein Linksabbiegen in die Krummgasse bei gleichzeitigem Entgegenkommen eines Fahrzeugs verhindert. „Vor die Post gehört ein Parkplatz“ war eine weitere Forderung Bachmanns, dann würde einiges an Wildparken unterbunden.
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In seinem Fazit des Abends stellte Reinfurt fest, dass noch keine Entscheidung zu dem Thema getroffen wurde, die UWG aber im Falle einer Entscheidung für die Einführung einer Überwachung nach einer flexiblen Lösung strebt, bei der die Verbesserung der Situation, nicht aber die Einnahmen und die Gängelung im Vordergrund steht.
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